Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Wenn wir für Sie eine Website erstellen, hosten oder betreuen, kommen wir dabei mit
personenbezogenen Daten in Berührung, zum Beispiel aus Ihren Kontaktformularen. Die
Datenschutz-Grundverordnung (Art. 28 DSGVO) schreibt vor, dass wir dafür einen
Auftragsverarbeitungsvertrag mit Ihnen abschließen.
Dieser Vertrag hält schriftlich fest, dass wir Ihre Daten ausschließlich
in Ihrem Auftrag und nach Ihren Weisungen verarbeiten, sie schützen und niemals für eigene
Zwecke nutzen. Er ist Ihr rechtlicher Nachweis und für uns beide Pflicht.
So einfach geht's: Firmendaten unten eintragen →
Vertrag über den Button lesen → mit einem Klick bestätigen. Eine Unterschrift ist nicht
nötig – der elektronische Abschluss ist nach Art. 28 Abs. 9 DSGVO gültig. Direkt
danach erhalten Sie Ihren fertigen Vertrag als PDF per E-Mail.