AVV-Vertrag

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Wenn wir für Sie eine Website erstellen, hosten oder betreuen, kommen wir dabei mit personenbezogenen Daten in Berührung, zum Beispiel aus Ihren Kontaktformularen. Die Datenschutz-Grundverordnung (Art. 28 DSGVO) schreibt vor, dass wir dafür einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit Ihnen abschließen.

Dieser Vertrag hält schriftlich fest, dass wir Ihre Daten ausschließlich in Ihrem Auftrag und nach Ihren Weisungen verarbeiten, sie schützen und niemals für eigene Zwecke nutzen. Er ist Ihr rechtlicher Nachweis und für uns beide Pflicht.

So einfach geht's: Firmendaten unten eintragen → Vertrag über den Button lesen → mit einem Klick bestätigen. Eine Unterschrift ist nicht nötig – der elektronische Abschluss ist nach Art. 28 Abs. 9 DSGVO gültig. Direkt danach erhalten Sie Ihren fertigen Vertrag als PDF per E-Mail.
📄 Auftragsverarbeitungsvertrag lesen (PDF)

Bitte lies den Vertrag vor deiner Zustimmung. Er öffnet sich in einem neuen Tab.

Back to Top
Close Zoom
Context Menu is disabled by theme settings.